Allgemeine Geschäftsbedingungen

My Definition GmbH

Die My Definition GmbH ist eine Tochter der My Group Holding GmbH und betreibt die Marke MySolutions.

Adresse: Kauergasse 10, 1150 Wien
E-Mail: office@mysolutions.at

Geschäftsführer: Stephanides Christian

1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden oder Auftraggebers (in Folge kurz: Kunde genannt) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragsübererfüllungen unsererseits gelten nicht als
Zustimmung zu Bedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien. Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft,
ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte. Der Kunde erklärt hiermit den Inhalt dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu kennen.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Belieferung durch
unsere Lieferanten. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf
einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch die Erbringung der vom Kunden beauftragten Leistungen bewirkt
den Vertragsabschluss, sofern eine gesonderte Erklärung aufgrund der Geschäfts- oder Verkehrssitte nicht zu
erwarten ist. Der Vertragsabschluss kommt auch zustande, wenn der Kunde auf eine Annahmeerklärung
verzichtet hat. Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich
abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Werden an uns Angebote gerichtet,
so ist der Anbietende an eine angemessen, zumindest jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran
gebunden.

3. Preis
Alle Preise und Nebenkosten werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach unserer zur Zeit
der Lieferung bzw. Leistung geltenden Preisliste berechnet. Bei allen Dienstleistungen, z. B. Reparaturarbeiten,
Organisationsberatung, Programmierung, Wartungsarbeiten, Designs für Webseiten, Einschulung,
Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw., wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der
Leistungserbringung geltenden Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis bzw.
Projektpreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Kunden zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem
Anfall berechnet.

Berechnungsgrundlage der Arbeitszeiten:

Arbeitszeiten außerhalb unserer regulären Supportzeiten werden mit 50 % Aufschlag berechnet. Arbeitszeiten an
Sonn- und Feiertagen werden mit 100 % Aufschlag berechnet. Arbeitszeiten von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr werden
mit 100 % Aufschlag berechnet. Die Abrechnung findet im dreißig Minuten-Takt statt.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Preise und Kosten vereinbart. Als Maß zur Berechnung der
Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbare Verbraucherpreisindex 2021 (Basisjahr
2021) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Jänner 2021 errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl
nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem
Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden
Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Beträge als auch für die
Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu
berechnen.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen spätestens zu dem in der Faktura genannten
Zeitpunkt abzugs- und spesenfrei bar oder per Überweisung zu bezahlen. Wir behalten uns vor, Kunden nur
gegen (Bar-)Vorauszahlung oder Überweisung zu beliefern. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Im Falle eines Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skonto-
Vereinbarungen außer Kraft. Bei vereinbarter Zahlung per Banküberweisung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf
unserem Geschäftskonto maßgeblich und gilt ab Verfügbarkeit als geleistet. Bei Verbrauchergeschäften gilt der
kontomäßig gedeckte Überweisungsauftrag innerhalb der Zahlungsfrist beim Geldinstitut des Kunden als
rechtzeitig. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – unbeschadet der Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen.

5. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Einleitung eines
Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des
Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Vertrag nicht von beiden Seiten zur Gänze
erfüllt ist.
Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei einem Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten
Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
Wir sind berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und
seine Ausführung für uns unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine
Schadensersatzpflicht unsererseits eintritt.

6. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare
Änderungen unserer Leistungsverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für den Kunden
zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Aufgaben in Prospekten, Katalogen, Vorentwürfen
und anderen schriftlichen Unterlagen. Gleiches gilt für Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen, die durch
den technischen Fortschritt und die technische Weiterentwicklung bedingt sind.

7. Gewährleistung, Untersuchungs- & Rügepflicht
Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte in von uns kommunizierten Produktinformationen allgemein
zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Darüber hinaus leisten wir keine
Gewähr für Mängel. Dem Kunden ist bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von
Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir haften folge dessen in keinem Fall für
atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden und ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren
Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende
Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.
Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen bzw. in jeder Kombination mit anderen Produkten fehlerfrei zusammenarbeiten. Wir haften
insbesondere nicht für wie auch immer geartete Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund der Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit der von Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen auftreten.
Keinesfalls haften wir für Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß,
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs- und Installationsfehler oder schuldhaftes Verhalten des Kunden,
geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter
Organisationsmittel und Datenträger, sowie jegliche Verbrauchsteile, soweit solche vorgeschrieben sind, falsche
oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten etc. zurückzuführen sind.

8. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für den
Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch
dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend
gemacht wird.

9. Forderungsabtretungen
Falls es zur Nichterfüllung des Zahlungszieles kommt, behalten wir uns vor, alle offenen Forderungen, offene
noch nicht fakturierte Beträge und sonstige Aufwände wie Bearbeitungskosten, Verzugszinsen und dergleichen
an einen Debitor oder ein Inkassounternehmen abzugeben.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des österreichischen
internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten grundsätzlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Wir sind allerdings berechtigt, Klagen gegen Kunden auch an
deren Wohn- oder Geschäftssitz zu erheben.

11. Datenschutz, Adressenänderung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die uns im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
personenbezogenen Daten von uns automatisch gespeichert und verarbeitet werden. Details dazu werden in der
Datenschutzerklärung geregelt.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange
das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene
Adresse gesendet werden.
Sämtliche Daten und Informationen vom Kunden werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem
Datenschutz. Mit jedem Dienstnehmer wurde im Dienstvertrag eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen, in
der ausdrücklich vereinbart wurde, dass sämtliche Informationen und Daten, welche sie im Zuge ihrer Tätigkeiten
erhalten, strengster Geheimhaltung und dem Datenschutz unterliegen.

12. Gewerbliche Schutzrechte & Urheberrechte
Pläne, Skizzen, Entwürfe oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte,
Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehe uns bzw. unseren
Lizenzgebern zu. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über
die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Kunden
zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall voller Schadenersatz zu leisten ist.

13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässigerweise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für
eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

14. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen für Aufträge können ausschließlich durch die Projektleitung; in Absprache mit der
Geschäftsführung, auf verschriftlichter Basis abgeschlossen werden. Projekte, die sich in der Abschlussphase
befinden, sich in einem allgemein fertiggestellten Zustand befinden, oder kurz vor dem Abschluss stehen,
können nicht nachträglich unter eine Sondervereinbarung fallen, da Modalitäten wie Sondervereinbarungen nur
am Anfang eines Auftrages definiert und abgeschlossen werden können.